Herbstzeit = Laubzeit
Die Gemeinde Bawinkel weist darauf hin, dass die Laubräumungspflicht grundsätzlich bei den Grundstückseigentümern liegt. Insbesondere nasses Laub birgt eine hohe Verletzungsgefahr.
Das Laub sollte von den Anliegern aufgenommen und beim örtlichen Wertstoffhof abgegeben und entsorgt werden. Dieses wird anschließend in Kompostieranlagen wieder verwertet.
Das Wegblasen, Verteilen und Abladen von Laub und Gartenabfällen in den öffentlichen Raum ist nicht erlaubt. Dieses stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann geahndet werden.